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Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung plant die Zusammenführung der Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem Berufsgesetz. Dies kündigt sie in ihrer Antwort (17/11802) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (17/11608) an. Das geplante neue Pflegeberufegesetz werde auch einheitliche Zugangsvoraussetzungen für die Pflegeausbildung festlegen, schreibt die Bundesregierung. Als Grundlage für die Erarbeitung des neuen Gesetzes diene ein einschlägiges Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Pflegeberufe.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass zu den derzeit drei verschiedenen Ausbildungsgängen im Pflegebereich Schüler mit mittlerem Bildungsabschlusses zugelassen würden. Im Rahmen der Diskussion über die Novellierung der entsprechenden EU-Richtlinie trete sie dafür ein, an der bisherigen Regelung, die eine allgemeine Schulbildung von zehn Jahren vorsehe, festzuhalten. „Bei einer Anhebung der Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung von zehn auf zwölf Jahre allgemeine Schulbildung würde etwa der Hälfte aller heutigen Auszubildenden diese Ausbildung nicht mehr offen stehen, mit den entsprechenden Folgewirkungen auf den zur Verfügung stehenden Bewerberpool“, gibt die Bundesregierung zu bedenken. In den EU-Mitgliedstaaten, in denen für den Zugang zur Krankenpflegeausbildung eine 12-jährige allgemeine Schulbildung vorausgesetzt werde, sei das Ausbildungsniveau nicht erkennbar höher als in Deutschland.
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