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Berlin: (hib/STO) „Stand der Verhandlungen zur Neufassung von EU-Richtlinien im Asylrecht und Haltung der Bundesregierung“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11927). Wie die Abgeordneten darin schreiben, hatte sich die EU zum Ziel gesetzt, bis Ende 2012 ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem zu schaffen. Zentrale Vorhaben wie die Neufassung der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit für Asylverfahren und die Aufnahmerichtlinie befänden sich entweder vor ihrem formalen Abschluss oder in der informellen Beratung zwischen EU-Rat, Europäischer Kommission und EU-Parlament.
Besondere Aufmerksamkeit errege die Aufnahmerichtlinie, in der Mindeststandards für die materiellen Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in der EU festgelegt würden, heißt es in der Vorlage weiter. Die Kritik von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen richte sich aktuell „insbesondere gegen die dort vorgesehenen Möglichkeiten einer Inhaftierung von Schutzsuchenden“.
Wissen wollen die Abgeordneten, wie die Bundesregierung die Befürchtung beurteilt, „dass es in einzelnen Mitgliedstaaten zu einer faktisch flächendeckenden Inhaftierung von Asylsuchenden kommen könnte, weil mögliche Gründe wie Zweifel an der Identität oder der Prüfung des Einreiserechts letztlich für alle Asylsuchenden geltend gemacht werden können“. Auch fragen sie unter anderem danach, welche Verfahrenssicherungen in der Aufnahmerichtlinie oder gegebenenfalls anderen Richtlinien vorgesehen sind, „um eine faktisch flächendeckende Inhaftierung Asylsuchender oder jedenfalls massive aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen gegen alle neu eingereisten Asylsuchenden auszuschließen“.
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