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Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion der SPD fordert die Bundesregierung in einem Antrag (17/12181) auf, die Bedingungen für die Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen sowohl in Freiheit als auch im Maßregel- und Strafvollzug zu verbessern. Das am 21. Juli 2009 in Kraft getretene „Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ habe die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung von Substitutionen als Bestandteil der Regelversorgung geschaffen. Nach Ansicht der SPD stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung nach den Änderungen der entsprechenden Richtlinie der Bundesärztekammer im Jahr 2010 jedoch im Konflikt mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft. Zudem sei insbesondere im Maßregel- und Strafvollzug die Möglichkeit zur Substitutionsbehandlung nur bedingt gegeben.
Die Abgeordneten halten es für erwiesen, dass es durch qualitätsgestützte Substitutionsbehandlung mit Methadon und Buprenorphin, die diamorphingestützte Behandlung sowie durch medizinische und soziale Hilfeangebote gelungen sei, immer mehr Drogenabhängigen einen Ausstieg aus der Sucht zu ermöglichen oder sie gesundheitlich zu stabilisieren. „Die Effektivität der Substitutionsbehandlung hinsichtlich der Reduktion von Kriminalität und Sterberaten sowie sozialer Belastungen und besserer therapeutischer Haltequoten ist vielfach belegt“, legen die Abgeordneten dar. Die entsprechenden Angebote müssten daher ausgebaut werden. Dafür bedürfe es einer Reform sowohl des sogenannten Abstinenzparadigmas in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) als auch der einschlägigen Strafandrohungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ferner verlangen die Abgeordneten, „die Gewährleistung und die Kontinuität von Substitutionsbehandlungen auch für opiatabhängige Strafgefangene und für Opiatabhängige im Maßregelvollzug sicherzustellen“.
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