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Berlin: (hib/EIS) Unternehmer müssen sicherstellen, dass die Fertigungsverfahren für Lebensmittelverpackungen den Regeln der guten Herstellungspraxis folgen. Allerdings obliegt die Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften den Bundesländern, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (17/11984) auf eine Kleine Anfrage (17/11901) der Fraktion Die Linke. Weiter heißt es, dass im Rahmen der amtlichen Bedarfsgegenständeüberwachung die Einhaltung der Umsetzung der EU-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände durch die zuständigen Behörden der Bundesländer kontrolliert wird. Die Länder seien aber nicht verpflichtet, die Kontrollergebnisse oder Analysedaten zu Lebensmittelbedarfsgegenständen an die Bundesregierung zu melden.
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