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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss will die Beratungen zum AIFM-Umsetzungsgesetz möglichst am 17. April abschließen. Bis dahin sollen die Empfehlungen der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung ausgewertet werden. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion äußerte in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch Morgen die Erwartung, dass es noch zu umfassenden Veränderungen an dem Entwurf kommen werde. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, Änderungen müssten besonders im Bereich der kleinen Beteiligungsmodelle vorgenommen werden. Die SPD-Fraktion sah ebenfalls Änderungsbedarf und verwies auf den Hinweis von Sachverständigen auf eine Schutzlücke für Anleger, falls kleinere Publikumsfonds unter 100 Millionen Euro pauschal aus den Vorschriften ausgeklammert würden.
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294) sollen sämtliche Arten von Investmentfonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterstellt werden. Damit soll ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen werden.
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