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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat wegen des Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818,17/12219,17/12220) den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gesetz sieht für die Basisversorgung im Alter eine Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 20.000 auf 24.000 Euro und im Bereich der Altersvorsorge in Form selbst genutzten Wohneigentums Vereinfachungen bei der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital vor. Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes wird die Einführung von Produktinformationsblättern vorgeschrieben.
In der Unterrichtung (17/12628) des Bundesrates wird die Erhöhung des Förderhöchstbetrages als ungemessen bezeichnet. Sie gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Außerdem erwarten die Länder langfristig erhebliche Steuerausfälle durch die Neuregelung.
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