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Berlin: (hib/VER) Das Potenzial der jüngeren technischen Entwicklung soll auch dem Rechtsverkehr auf prozessualem Gebiet zugute kommen. Deshalb hat die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative (17/12634) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass „die Zugangshürden für die elektronische Kommunikation mit der Justiz bedeutend gesenkt und das Nutzervertrauen im Umgang mit dem neuen Kommunikationsweg gestärkt werden“.
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