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Berlin: (hib/suk) Notdienstapotheken sollen künftig einen pauschalen Zuschuss erhalten. Damit soll eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung vor allem in dünn besiedelten Regionen sicher gestellt werden. Die Koalition hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (17/13081).
Darin heißt es, bislang könnten Apotheken einen Betrag von 2,50 Euro je Inanspruchnahme während der Notdienstzeiten berechnen. Dazu komme der Erlös aus den in dieser Zeit abgegebenen Arzneimitteln. Der darüber hinaus gehende Aufwand werde aus dem Gesamtumsatz der Apotheken finanziert. Vor allem in dünn besiedelten Gebieten, in denen die Notdienste seltener in Anspruch genommen würden, ergäben sich für die Apotheken „erhebliche Belastungen für die Erbringung und Aufrechterhaltung des Notdienstes“, die bei der letzten Anpassung des Festzuschlags für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht berücksichtigt worden seien.
Union und FDP wollen deshalb, dass die Notdienstapotheken für ihre Leistung einen Zuschuss aus einem Fonds erhalten, der vom Deutschen Apothekerverband errichtet und verwaltet werden soll. Die Finanzierung des Zuschusses solle über eine Erhöhung des Festzuschlages erfolgen, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erheben. Damit würden sich die Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel um 0,16 Euro erhöhen.
Eine Finanzierung des Zuschusses über eine Erhöhung des zusätzlichen Betrags für die Inanspruchnahme des Notdienstes sei „nicht möglich“. Dieser müsste „erheblich“ angehoben werden, um ein hinreichendes Finanzvolumen zu erreichen - hier bestünden jedoch „durchgreifende Bedenken im Hinsicht auf die Sozialverträglichkeit und die resultierenden Fehlanreize bezüglich der Inanspruchnahme des Notdienstes“. Gleichzeitig könne der vorgesehene Erhöhungsbetrag zum Festzuschlag den Apotheken auch nicht einfach erlassen werden, weil sich damit eine gezielte Förderung der Sicherstellung des Notdienstes nicht erreichen ließe. Vielmehr würden davon insbesondere umsatzstarke Apotheken in Ballungszentren profitieren, die aber weniger Notdienste leisteten.
Die Höhe des Zuschusses soll vom Deutschen Apothekerverband für jedes Quartal festgesetzt werden. Er geht an Apotheken, die von der zuständigen Behörde zur „Dienstbereitschaft im Notdienst durchgehend in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr des Folgetages bestimmt wurden“ und diesen Notdienst vollständig erbracht haben.
Das „Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes“ ziele darauf ab, auch künftig eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln zu Notdienstzeiten zu sichern und „strukturellen Problemen der Versorgung rechtzeitig zu begegnen“. Der pauschale Zuschuss komme vor allem den Apotheken zu gute, die aufgrund einer geringeren Apothekendochte besonders häufig Notdienste leisten müssten.
Die geplante Anhebung des Festzuschlages werde die gesetzliche Krankenversicherung mit jährlichen Mehrkosten von rund 100 Millionen und die gesetzliche Krankenversicherung mit Mehrkosten von circa 12 Millionen Euro belasten. Der genaue Umfang der Mehrbelastung aber hänge von der Zahl der abgegebenen Arzneimittelpackungen ab.
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