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Berlin: (hib/CHE) Die Jobcenter sind selbst verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten und deshalb gesetzlich verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14327) auf eine Kleine Anfrage (17/14039) der Fraktion die Linke. Das Eingreifen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sei deshalb nur bei konkreten Rechtsverstößen durch Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise im Rahmen der Rechtsaufsicht im Einzelfall möglich. Zentrale Erhebungen oder flächendeckende Prüfungen der Jobcenter gebe es nicht, heißt es in der Antwort weiter.
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