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Berlin: (hib/PK) Lokale Meinungsmonopole sind aus Sicht der Bundesregierung „medienpolitisch problematisch“. Dies gelte unabhängig davon, welche Ursachen dies habe oder in welcher Form die Monopole aufträten, teilte die Regierung in ihrer Antwort (17/12977) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12747)mit. Die objektive Bedeutung der Pressefreiheit könne „den Staat verpflichten, Gefahren abzuwehren, die einem freien Pressewesen aus der Bildung von Meinungsmonopolen erwachsen könnten“. Abgesehen von den kartellrechtlichen Belangen, für die der Bund zuständig sei, falle diese Fragestellung jedoch in die Zuständigkeit der Länder.
Anlass für die Kleine Anfrage der Linksfraktion ist der Fall der „Westfälischen Rundschau“ (WR), die im östlichen Ruhrgebiet und Südwestfalen erscheint und seit Februar 2013 ohne eigene Redaktion hergestellt wird. Die WAZ-Mediengruppe hatte entschieden, die Zentralredaktion und die Lokalredaktionen der WR zu schließen und die redaktionellen Inhalte entweder von anderen Zeitungen der Gruppe oder von konkurrierenden Blättern zuliefern zu lassen. In der Folge wurden laut Linksfraktion rund 120 fest angestellte Redakteure und rund 150 freie Mitarbeiter der WR entlassen.
Somit, urteilte die Linksfraktion in ihrer Anfrage, entstehe im Erscheinungsgebiet der WR „ein neuer Typus eines faktischen Ein-Zeitungs-Kreises“. Dieser sei dadurch geprägt, „dass es zwar formal weiterhin mindestens zwei Zeitungen mit selbstständigen Titeln gibt, diese aber zumindest in der lokalen Berichterstattung inhaltsgleich sind“. Bereits seit Mitte der 2000er Jahre seien im Ruhrgebiet „im Bereich der Lokalpresse faktische Monopolgebiete entstanden“.
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