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Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat will eine rechtssichere Regelung von Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge und andere besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum ermöglichen. Dazu hat er einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (18/296) vorlegt.
Bisher gebe es keine „klare Ermächtigungsgrundlage“, die eine rechtssichere Regelung von Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge und andere besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge ermögliche, schreibt der Bundesrat. Deshalb soll mit dem Gesetzentwurf das Bundesverkehrsministerium ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme die Initiative des Bundesrates. Es sei ein „wichtiges und gemeinsames Ziel“, die Elektromobilität zu fördern und bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge in allen unterschiedlichen Varianten auf die Straße zu bringen. Die Bundesregierung will deshalb das Anliegen aufgreifen. Es bedürfe allerdings eines anderen gesetzgeberischen Verfahrens bedürfe, da die Belange der Rechtsförmlichkeit und der Rechtssystematik mit dem Vorschlag des Bundesrates noch nicht gewahrt würden, heißt es in der Stellungnahme. Die Bundesregierung prüfe daher, wie die mit dem Gesetzentwurf eingebrachten Vorschläge umgesetzt werden könnten.
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