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Berlin: (hib/HLE) Der Kalifusionsvertrag von 1993 ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1142). Die Bundesregierung soll angeben, inwieweit Vertreter von Bundesbehörden, der betroffenen Bundesländer und der Treuhandanstalt an der Erarbeitung des Vertrages beteiligt waren. Außerdem geht es um die Geheimhaltungsklausel im Rahmenvertrag. Nach Angaben der Fraktion regelt der Kalifusionsvertrag zwischen Treuhandanstalt, der Kali und Salz AG sowie der Mitteldeutschen Kali AG unter anderem die Freistellung der aus den beiden Aktiengesellschaften hervorgegangenen Kali und Salz GmbH von ökologischen Altlasten beziehungsweise den Kosten für deren Beseitigung.
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