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Berlin: (hib/STO) Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung steigt in diesem Jahr auf mehr als 156,7 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (18/1327) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor.Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat, abgerundet auf ein zehntel Prozent. Da sich dieser Parteien-Index vom Jahr 2012 auf das Jahr 2013 nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes um 1,73 Prozent erhöht habe, ergebe sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 1,7 Prozent, heißt es in der Vorlage. Für das vergangene Jahr habe die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung knapp 154,12 Millionen Euro betragen. Bei einer Erhöhung um 1,7 Prozent liege die absolute Obergrenze für das Jahr 2014 somit bei fast 156,74 Millionen Euro.
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