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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hält am Montag, den 19. Mai 2014, eine Anhörung zum Finanzmarkt ab. Bei der um 14.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses beginnenden und auf eine Dauer von zwei Stunden angesetzten Anhörung geht es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305), der nach Angaben der Regierung zum Teil redaktionelle Änderungen enthält. Die Änderungen erfolgen im Nachgang zur Umsetzung von komplexen EU-Vorlagen beziehungsweisen internationalen Vorgaben. Diese Umsetzungen waren am Ende der 17. Legislaturperiode vorgenommen worden. Außerdem sollen Redaktionsversehen bei der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats im CRD IV-Umsetzungsgesetz sowie im AIFM-Umsetzungsgesetz beseitigt werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Anpassung der Definition von offenen und geschlossenen Alternativen Investmentfonds.Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesarbeitsgemeinschaft Mittelständischer Investmentpartner (BMI), Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschafen e.V. (BVK), Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI), Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (BSI ehemals VGF), Deutsche Bundesbank, Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV), Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. , Rechtsanwalt Peter Mattil; Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK).Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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