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Berlin: (hib/MIK) Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG muss nicht anders besetzt werden. Einen entsprechenden Antrag (18/592) der Fraktion Die Linke lehnte der Verkehrsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
In ihrem Antrag forderte die Linksfraktion unter anderem, dass alle Aufsichtsratsmandate der Eigentümerseite nur noch von Personen wahrgenommen werden, „die durch ihr bisheriges Handeln nachgewiesen haben, dass sie für eine Stärkung des Schienenverkehrs in Deutschland stehen und nicht zuvor bei Lobbyorganisationen der Automobil- und Luftfahrtbranche Positionen inne hatten“. Außerdem müssten die der Eigentümerseite zustehenden Aufsichtsratssitze geschlechterparitätisch, also grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen, besetzt werden.
Die Unternehmensform einer Aktiengesellschaft habe sich für einen Bahnkonzern, der sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes befinde, als ungeeignet erwiesen, schreibt die Linksfraktion in dem Antrag weiter und stellt fest: „Eine Debatte über eine andere Form des Eigentums der öffentlichen Hand an der Deutschen Bahn, beispielsweise die Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts, ist unausweichlich.“ Im Ausschuss betonte die Sprecherin der Fraktion, dass im Aufsichtsrat das Allgemeinwohlinteresse nicht ausreichend repräsentiert sei.
Dies sahen die Koalitionsfraktionen anders. Entscheidend für die Aufsichtsratsmitglieder sei eine entsprechende Qualifikation. Auch branchenübergreifende Kenntnisse seien nützlich. Bisher seien keine Interessenkollisionen bei den Aufsichtsratsmitgliedern zu erkennen gewesen.
Bündnis 90/Die Grünen begründeten ihre Enthaltung damit, dass sie Teile des Antrags der Linksfraktion mittragen könnten, andere jedoch nicht. So seien Aufsichtsräte aus den Verbraucher- und Umweltverbänden sinnvoll, die vorgeschlagene Änderung in der Unternehmensform jedoch nicht.
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