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Berlin: (hib/KOS) Die Verankerung eines Verbandsklagerechts im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert die Fraktion Die Linke. In einem Antrag (18/1474) heißt es, in seiner derzeitigen Ausgestaltung könne das AGG den Schutz vor Diskriminierung nicht in ausreichender Weise sichern. Die Fraktion verweist darauf, dass bislang Bürger darauf angewiesen seien, persönlich vor Gericht zu ziehen. Im Blick auf Arbeitsgerichtsverfahren zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen legt die Individualbeschwerde aus Sicht der Oppositionspartei das finanzielle Risiko allein auf die Schultern der Kläger, die zudem in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stünden. Die Linke spricht von einem „strukturellen Ungleichgewicht“ zwischen Klägern und Unternehmen. Der Antrag verlangt ein Verbandsklagerecht im AGG, das Verbände ermächtigt, auch dann die Justiz einzuschalten, wenn es keine Kläger gibt, die sich persönlich an ein Gericht wenden wollen.
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