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Berlin: (hib/ROL) Der Bologna-Prozess hat die deutsche Hochschullandschaft und Studienstruktur tiefgreifend verändert und zur Internationalisierung der Universitäten und Fachhochschulen beigetragen. Gleichwohl weist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1511) auf die Kritik hin, die bei der Umsetzung der Bologna-Reform laut geworden sei. Dabei nennt die Fraktion als Beispiel die starren Studienstrukturen („Verschulung“), die Stagnation der Mobilität der Studenten, die mangelhafte Anerkennungspraxis, das bürokratische Akkreditierungsverfahren sowie die unzureichende soziale Öffnung.
Die Grünen wollen nun wissen, welches Fazit die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-Prozesses angestoßene Umstellung auf das gestufte Studiensystem zieht und inwieweit sie in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf sieht, etwa bei der Erhöhung der Studienerfolgsquote und der Verkürzung der Studiendauer. Die Fraktion fragt ferner, ob die Bundesregierung aktuell bei Ländern und Hochschulen darum wirbt, dass das gestufte Abschlusssystem auch in den Lehramtsstudiengängen, der Rechtswissenschaft und der Medizin zur Regel wird. Ferner interessiert die Fraktion, welches Fazit die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-Prozesses angeregte Umstellung auf studienzentriertes Lernen an den Hochschulen zieht und welche Meinung die Bundesregierung zur Idee der Hochschulrektorenkonferenz vertritt, die klassische Notengebung in den ersten Semestern des Bachelorstudiums durch so genannte Lernportfolios abzulösen.
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