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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch weitere Maßnahmen zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften beschlossen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil verlangt. Mit dem Stimmen aller Fraktionen stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/1306) zu, nachdem zuvor ein klarstellender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen worden war. Dennoch gab es unterschiedliche Ansichten zwischen den Fraktionen über die Gleichstellung.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 war bereits zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Weitere Folgeänderungen hatte die Bundesregerung für den Beginn der 18. Legislaturperiode angekündigt, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind. Anpassungen zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern werden damit insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz vorgenommen.
Zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ein Änderungsantrag betraf nicht bestandkräftige Kindergeldbescheide, mit dem zweiten Antrag wollte die Fraktion erreichen, dass die Definition von gemeinnützigen Zwecken in der Abgabenordnung nicht nur für Ehe und Familie gilt, sondern auf die Förderung des Schutzes von Lebenspartnerschaft erweitert wird. Während sich der Antrag zum Kindergeld nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion durch eine Klarstellung der Bundesregierung erledigt hat, lehnte die Fraktion die Erweiterung der Definition der Gemeinnützigkeit ab. Dazu gebe es keine Notwendigkeit. Das Bundesverfassungsgericht habe dies nicht vorgegeben.
Die SPD-Fraktion lobte, dass mit dem Gesetzentwurf die Lebenspartnerschaften steuerlich auf das Niveau der Ehe gehoben würden. Dies sollte auch bei der Gemeinnützigkeit geschehen, auch wenn es über andere Regelungen in der Abgabenordnung die Möglichkeit gebe, dieses Ziel indirekt zu erreichen. Die SPD-Fraktion gab eine Protokollerklärung ab, wonach es in dieser Frage keine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen gebe.
Die Linksfraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als unvollständig, kündigte aber ihre Zustimmung an. Die vollständige steuerliche Gleichstellung mit der Ehe sei noch nicht hergestellt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich enttäuscht. Symbolisch wichtige Punkte seien auf Grund des Drucks der CDU/CSU-Fraktion herausgelassen worden.
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