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Berlin: (hib/AHE) Die Aufbewahrung der historischen Archive der Organe der Europäischen Union soll neu geregelt und vereinheitlicht werden. Die Bundesregierung will einem entsprechenden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zustimmen und hat dazu einen Gesetzentwurf (18/1779) vorgelegt, der ihr die deutsche Zustimmung im Rat der EU ermöglichen soll.
Das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Kommission hinterlegen laut der Vorlage seit 1984 ihre historischen Archive beim Europäischen Hochschulinstitut (EHI) in Florenz. Hinzugekommen seien seither auch die Europäische Investitionsbank, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Rechnungshof. „Die bislang geltenden vertraglichen Regelungen sollen durch die Änderung der Archiv-Verordnung ersetzt werden, durch die das EHI in Florenz rechtlich zum einheitlichen Standort der historischen Archive der EU-Organe bestimmt wird“, schreibt die Bundesregierung. Die Hinterlegungspflicht solle zudem in Zukunft auf den Europäischen Rat ausgeweitet werden. Die Europäische Zentralbank (EZB) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) seien aufgrund der besonderen Art ihrer Tätigkeit auch weiterhin von dieser Verordnung ausgenommen. Eine freiwillige Hinterlegung sei jedoch nicht ausgeschlossen.
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