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Berlin: (hib/MIK) Der Bundesfinanzminister hat im ersten Quartal diesen Jahres über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 5,13 Millionen Euro bewilligt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/1929) hervor. Fünf Millionen Euro davon waren allein für Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus notwendig.
Im selben Zeitraum bewilligte der Bundesfinanzminister über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,41 Milliarden Euro. Davon sind 350 Millionen Euro für das Zentrale Investitionsprogramm Mittelstand (ZIM) reserviert.
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