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Berlin: (hib/JOH) Bei etwa 0,1 Prozent aller medizinischen Behandlungsfälle muss konservativ geschätzt mit einem tödlichen Ausgang gerechnet werden. Dies sei gesundheitswissenschaftlich begründet und werde international übereinstimmend berichtet, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2051) auf eine Kleine Anfrage (18/1765) der Fraktion Die Linke zum Thema Patientensicherheit und tödliche Behandlungsfehler im Krankenhaus.
Studien zu vermeidbaren Todesfällen in deutschen Krankenhäusern seien der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es darin weiter. Die genannten Zahlen zur Häufigkeit von vermeidbaren unerwünschten Ereignissen basierten nach Auskunft des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS) auf wissenschaftlich fundierten Schätzungen. Unabhängig vom Streit um die Verlässlichkeit dieser Schätzungen sei es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, verstärkt Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, durch die die Sicherheitskultur im deutschen Gesundheitswesen weiter ausgebaut werden könne.
In der Antwort verweist die Regierung auf zahlreiche Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren ergriffen worden seien, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Unter anderem seien im Patientenrechtegesetz vom 20. Februar 2013 eine Vielzahl von Regelungen gesetzlich verankert worden, die im individuellen Behandlungsverhältnis und im Gesundheitssystem allgemein, insbesondere im Krankenhaus, die Patientensicherheit verbessern würden.
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