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Berlin: (hib/HLE) Aus dem ERP-Sondervermögen sollen 807,9 Millionen Euro bereitgestellt werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (18/2662) vor. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 sollen besonders mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe zinsgünstige Finanzierungen erhalten. Diese könnten ein Volumen von insgesamt 6,32 Milliarden Euro erreichen.
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