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Berlin: (hib/JOH) Ukrainische Atomanlagen sind nach Einschätzung der Bundesregierung im Zusammenhang mit den militärischen Auseinandersetzungen im Land nicht unmittelbar gefährdet. Ihr lägen keine Informationen über Vorkommnisse vor, bei denen die Anlagen betroffen gewesen seien, berichtet sie in einer Antwort (18/2670) auf eine Kleine Anfrage (18/2496) der Fraktion Die Linke.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass für die Festlegung von Maßnahmen gegen gezielte Flugzeugabstürze und Beschuss allein der Staat, in dem das Kernkraftwerk liege, verantwortlich sei. Die Maßnahmen unterlägen den Geheimschutzbestimmungen des jeweiligen Landes und seien ausländischen Stellen in der Regel nicht bekannt. Die ukrainischen Behörden hätten jedoch ihrer Kenntnis nach seit dem Beginn der Krise die Maßnahmen für den Schutz der kerntechnischen Anlagen erhöht. Auf Bitten der Ukraine habe die Nato zudem im April 2014 ein Team ziviler Experten zur Überprüfung der Notfallpläne für kritische Infrastruktur und Zivilschutz entsandt. Darüber hinaus habe die ukrainische Atombehörde ihr Interesse an einer Ausweitung der Zusammenarbeit mit Deutschland zu Fragen der Anlagensicherung geäußert. Gemeinsam mit Partnern werde die Bundesregierung prüfen, in welcher Form die internationale Gemeinschaft und Deutschland die Ukraine bei diesem Anliegen unterstützen können.
Laut Bundesregierung sind in der Ukraine gegenwärtig 15 Blöcke an vier Standorten in Betrieb. In allen Blöcken werde der abgebrannte Kernbrennstoff in den Abklingbecken gelagert und gekühlt. Zudem gebe es abgebrannte Brennelemente auch am Standort Tschernobyl.
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