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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). In einem von den Grünen vorgelegten Gesetzentwurf (18/2736) heißt es, die bislang vom AsylbLG erfassten Personengruppen sollten in die Leistungssysteme des Zweiten, Fünften und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB V und SGB XII) eingegliedert werden.
Zur Begründung führen die Abgeordneten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 an, in dem die Richter die Höhe der Geldleistungen nach dem AsylbLG als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt hatten. Das Gericht verlangte deshalb, die Leistungssätze neu zu bemessen. Die Bundesregierung hat dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt (18/2592), der morgen vom Bundestag in erster Lesung beraten wird. Aus Sicht der Grünen reicht dies jedoch nicht, denn sie schreiben in ihrem Gesetzentwurf nun, dass „ohne den positiven Nachweis, dass die bislang vom AsylbLG erfassten Personengruppen einer gesonderten Regelung der Feststellung des Existenzminimums bedürfen“ es nicht gerechtfertigt sei, diese aus den sozialen Sicherungssystemen des SGB II, SGB V und SGB XII auszugliedern.
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