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Berlin: (hib/EIS) Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat den Zugang der Öffentlichkeit zu behördlichen Informationen durch Verzicht auf schriftliche Antragstellung, effizientere Ausgestaltung der Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Straffung des Anhörungsverfahrens vereinfacht. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2691) auf eine Kleine Anfrage (18/2527) der Fraktion Die Linke. Die Antwort bezieht sich unter anderem auf den vierten Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (18/1200) vom 6. Mai 2014. Daraus gehe hervor, dass die Novellierung des VIG sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu Verbesserungen geführt habe. Demnach würden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro und alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet.
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