Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober
Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 zu Gerichtsstandsvereinbarungen in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2846) vorgelegt. Das Übereinkommen regelt die internationale Zuständigkeit für Sachverhalte, bei denen eine ausschließliche Gerichtsstandortvereinbarung getroffen wurde. Nach dem Übereinkommen hat das vereinbarte Gericht die Rechtssache zu verhandeln, während die Gerichte aller anderen Vertragsstaaten sich für nicht zuständig erklären müssen. Die Vertragsstaaten haben danach die Entscheidungen des Gerichts anzuerkennen und zu vollstrecken. Um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zeitgerecht und vollständig umsetzen zu können, bedürfe es einiger Durchführungsvorschriften im deutschen Recht, schreibt die Bundesregierung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein