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Berlin: (hib/JOH) Der Umweltausschuss veranstaltet am Montag, dem 3. November 2014, eine öffentliche Anhörung über eine vom Bundesrat vorgeschlagene, zeitlich befristete Änderung des Bauplanungsrechts, die helfen soll, Flüchtlinge in Deutschland leichter unterzubringen. Der Gesetzentwurf der Länderkammer (18/2752) sieht unter anderem vor, Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte künftig auch in Gewerbegebieten zu ermöglichen.
Die Anhörung beginnt um 13.30 Uhr und findet im Paul-Löbe-Haus in Sitzungssaal E.700 statt. Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unter umweltausschuss@bundestag.de anzumelden.
Insgesamt werden sechs Sachverständige Stellung zu dem Gesetzesvorhaben nehmen: Tine Fuchs (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.), Gerhard Timm (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege), Rüdiger Junge (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien Hansestadt Hamburg, Amt für Rechtsangelegenheiten und Beteiligungsverwaltung), Katharina Vogt (AWO Bundesverband e.V.), Hendrik Cremer (Deutsches Institut für Menschenrechte) sowie Ben Rau (Bayerischer Flüchtlingsrat).
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