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Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages für den Bereich der Justiz auf Bundesebene umsetzen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/3007) vorgelegt.
Das Gesetz sieht vor, dass die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts vereinfacht wird und dieser frühzeitiger in Verfahren eingebunden wird, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem soll es bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder auf Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft zukünftig auch zu einem Sammelverfahren kommen. Über die konkreten Empfehlungen des Untersuchungsausschusses hinaus schlägt der Entwurf eine ausdrückliche Regelung vor, nach der „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele“ bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen.
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