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Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat begrüßt die im „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (18/2586)“ enthaltene finanzielle Unterstützung des Bundes beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Er hält es aber für erforderlich, dass die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung verstetigt wird. Das geht aus der Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/3008) hervor. Im Übrigen macht der Bundesrat in seiner Stellungnahme Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ablehnt.
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