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Berlin: (hib/JBB) Bei der Wiedervermietung von Wohnungen sollen die Mieten zukünftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen dürfen. Zudem sollen die Maklergebühren grundsätzlich von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt. Das sind die zwei wesentlichen Punkte eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/3121), mit dem diese den Mietanstieg auf dem Wohnungsmarkt bekämpfen will. Zur Begründung der Einführung der „Mietpreisbremse“ schreibt die Bundesregierung, in vielen prosperierenden Städten hätten Einkommensschwache, aber auch Durchschnittsverdiener „zunehmend größere Schwierigkeiten“, in den betroffenen Gebieten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Mietpreisbindung gelten soll. Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 sollen nach dem Willen der Bundesregierung jedoch von der Mietpreisbindung ausgenommen werden, ebenso wie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung. Zudem will die Bundesregierung mit dem Gesetz das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung stärken, da zukünftig die Vermieter die Provision für die Makler bezahlen sollen. „Wer bestellt, bezahlt“, schreibt die Bundesregierung.
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