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Berlin: (hib/MIK) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) soll zukunftsfest gestaltet werden. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/3041) nahm der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochvormittag mit großer Mehrheit an. Bei Enthaltung der Linksfraktion lehnte lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihn ab.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Bundesregierung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel durch entsprechenden Ausbau sowie die Nutzung verkehrstechnischer Möglichkeiten die Erreichbarkeit der deutschen See- und Binnenhäfen optimieren. Weiter soll die geplante Einrichtung von 18 neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern mit dem Ziel der regionalen Entscheidungskompetenzen gemeinsam mit den Beschäftigten zügig umgesetzt werden.
Zur Deckung des Fachkräftebedarfs sollen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die gesetzlichen und tariflichen Regelungen genutzt werden, fordern die Abgeordneten weiter. Schließlich soll die Bundesregierung die zuständigen Fachausschüsse jährlich über den Fortschritt und weitere Maßnahmen bei der Umsetzung der WSV-Reform informieren, heißt es in dem Koalitionsantrag.
Dagegen lehnte der Ausschuss den Antrag der Grünen „Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung konsequent fortsetzen“ (18/1341) ab. Dafür stimmten nur die Antragsteller, alle übrigen Fraktionen votierten dagegen. Die Abgeordneten forderten darin die Bundesregierung unter anderem auf, das angekündigte Zuständigkeitsanpassungsgesetz zur Reform der WSV dem Deutschen Bundestag bis Dezember 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn in den bisherigen Außenstellen in Aurich, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, Würzburg und Münster zusammenzuführen.
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