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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat sich über die langen Beratungszeiten seiner Initiativen im Deutschen Bundestag beklagt. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/3158) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/3017) erinnern die Länder, dass sie bereits im Januar 2013 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Steuerrechts in den Bundestag eingebracht hätten, der so lange nicht beraten worden sei, bis er zum Ende der 17. Legislaturperiode dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer gefallen sei. Vor fünf Monaten habe der Bundesrat den Gesetzentwurf erneut eingebracht, ohne dass die Steuervereinfachungsvorschläge parlamentarisch beraten worden seien. „Für den Bundesrat ist dieser nunmehr fast zweijährige Schwebezustand seines Gesetzentwurfs nicht hinnehmbar“, heißt es. Die Länder fordern die Aufnahme der Vereinfachungsvorschläge in den Zollkodex-Gesetzentwurf. Teile des Zollkodex-Entwurfs würden ohnehin Regelungsbereiche enthalten, die auch im Steuervereinfachungsgesetzentwurf der Länder angesprochen würden.
Die Länder fordern etwa die Pauschalisierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, die Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und die Regelung beim Abzug von Unterhaltsleistungen an Personen außerhalb des EU-Raums. Außerdem nehmen sie zu Regelungen im Zollkodex-Entwurf Stellung. So verlangen sie einen Verzicht auf die Anhebung der Förderhöchstgrenzen bei der Basisversorgung im Alter um 20 Prozent.
Die Bundesregierung entgegnet in ihrer Stellungnahme, sie habe den Länderentwurf mit der fristgemäß abgegebenen Stellungnahme der Regierung (18/1290) dem Deutschen Bundestag am 30. April 2014 zugeleitet und verweist auf Artikel 76 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes. Die Regelung schreibt vor, dass der Bundestag über die Vorlage in angemessener Frist zu beraten und einen Beschluss zu fassen hat.
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