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Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der Nato-Operation „Active Endeavour“ (OAE) im Mittelmeer beteiligen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/3247) schreibt, basiere die seit 2001 bestehende Operation zur maritimen Terrorismusabwehr auf dem Recht auf kollektive Selbstverteidigung und auf Artikel 5 des Nato-Vertrags, dem Nato-Bündnisfall, obgleich die terroristische Bedrohungslage im Einsatzraum mittlerweile als „abstrakt bewertet“ werde. Artikel 5 des Nato-Vertrags regelt den gegenseitigen Beistand der Nato-Mitglieder. Der Bündnisfall wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erstmals in der Geschichte der Nato erklärt und bisher nicht zurückgenommen.
Derzeit beschränke sich die Operation faktisch auf Seeüberwachung und Lagebildaustausch, sie wirke jedoch als „präventiver Ordnungsfaktor“. Als „Kooperationsplattform und bedeutendes Konsultationsforum mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten“ komme ihr zudem eine „wichtige vertrauensbildende Frühwarnfunktion“ zu.
„Da nach Auffassung der Bundesregierung die ursprüngliche Ausrichtung von OAE der Einsatzrealität nicht mehr gerecht wird, setzt sich die Bundesregierung bereits seit 2012 im Bündnis für die Weiterentwicklung des Einsatzprofils von OAE ein. Ziel ist es, eine zeitgemäße Ausgestaltung des Auftrags herbeizuführen und den Einsatz von Artikel 5 Nordatlantikvertrag zu entkoppeln“, heißt es im Antrag weiter. Dies erfordere intensive diplomatische Anstrengungen, denn die Anpassung des Operationsplans sei nur im Konsens aller 28 NATO-Staaten möglich. Einige Bündnispartner hätten sich zur Frage der Entkoppelung mit Verweis auf gestiegene terroristische Aktivitäten in den östlichen und südlichen Mittelmeeranrainerstaaten zurückhaltend gezeigt. Die Bundesregierung wolle ihre Bemühungen um eine Weiterentwicklung von OAE „engagiert weiterführen“ und verweist auf eine Reihe „wichtiger Zwischenergebnisse“ in den Verhandlungen. So habe das im September 2014 von den NATO-Staats- und Regierungschefs beim Gipfel in Wales verabschiedete Kommuniqué erstmals auf eine Erwähnung von Artikel 5 im Zusammenhang mit der Nennung von OAE verzichtet.
Laut Antrag sollen bis zu 500 Soldaten eingesetzt werden. Der Einsatz ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet, die Kosten der einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 2,7 Millionen Euro.
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