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Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit erste Forschungsaufträge zur Verbreitung und den Auswirkungen des sogenannten Crowdsourcing und Crowdworking. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/3032) auf eine Kleine Anfrage (18/2727) der Fraktion Die Linke. Mithilfe von Crowdsourcing lagern Unternehmen Tätigkeiten an eine Menge unbekannter Akteure (die Crowd) aus, die über bestimmte Plattformen im Internet vermittelt werden. Die Linke warnte in ihrer Anfrage vor der Ausbereitung neuer prekärer Beschäftigungsformen ohne soziale Absicherung. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, der sozialversicherungsrechtliche Schutz hänge nicht von einem bestimmten Arbeitsmodell ab. Entscheidend sei immer, ob eine abhängige oder eine selbständige Beschäftigung vorliege. Deswegen könne man die Tätigkeiten, die unter dem Sammelbegriff des Crowdworking firmieren, nicht pauschal einordnen. Maßgebend sei immer der Einzelfall, betont die Regierung. Ministerien, öffentliche Einrichtungen, Behörden und Unternehmen mit Bundesbeteiligung nutzten das Crowdsourcing nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht. Die Regierung betont aber weiter, dass die Datenlage zu diesem Phänomen bisher sehr dünne sei.
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