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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Verwirklichung des Schutzes von Ehe und Familie im Aufenthaltsrecht“ (18/3268) vorgelegt. Wie die Abgeordneten darin schreiben, sollen mit der Vorlage „die beim Ehegatten- und Familiennachzug bestehenden Hürden, die durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt sind“, beseitigt werden. Auch solle der Nachzug zu Ausländern unabhängig von deren Aufenthaltserlaubnis ermöglicht und das Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse für nachziehende Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner im Visumsverfahren abgeschafft werden.
„Für Familienangehörige gut integrierter Jugendlicher und Heranwachsender und subsidiär geschützter Personen sowie für nicht sorgeberechtigte Eltern minderjähriger Kinder werden Erleichterungen vorgesehen“, heißt es in der Begründung weiter. So sollen Eltern gut integrierter Jugendlicher laut Vorlage einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Ebenso sollen minderjährige Geschwister solcher Jugendlichen einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben, wenn sie mit ihren Eltern in familiärer Lebensgemeinschaft leben. Abgeschafft werden soll „die Benachteiligung von Kindern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben“. Der Nachzug sonstiger Familienangehöriger soll dem Entwurf zufolge erleichtert werden.
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