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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll das System der zulassungspflichtigen Handwerksberufe stärken. In diesen Berufen müssen die Betriebe von Meistern geführt werden. Die Zulassungspflicht sei auch ein zentrales Element einer präventiven Gefahrenabwehr zwecks Absicherung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, schreiben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag (18/3317). An die Adresse der Europäischen Kommission, die sich derzeit mit der Reglementierung des deutschen Arbeitsmarktes befasst, heißt es weiter, die Reglementierung von Berufen müsse „eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten“ bleiben. Die Fraktionen heben hervor, dass das derzeitige System der zulassungspflichtigen Handwerksberufe „einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands, zum Verbraucherschutz, zur Qualifizierung junger Menschen im Rahmen des System der dualen Ausbildung, zur Integration bildungsferner Schichten in den Arbeitsmarkt leistet“.
Mit einer Million Betriebe und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen sei das deutsche Handwerk ein tragende Säule des Mittelstandes, schreiben die Fraktionen und stellen fest: „Das Handwerk ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich Märkte auf europäischer und internationaler Ebene.“ In über 130 Gewerken würden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen abbilden. Die Ausbildungsquote sei damit doppelt so hoch wie in anderen Wirtschaftszweigen. Besonders stark ausbilden würden die Betriebe der 41 nach der Handwerksordnung reglementierten Berufe.
Der Meisterbrief sei auch Garant für die hohe Ausbildungsqualität im Handwerk schreiben die Fraktionen weiter. Kritisch befassen sie sich mit den Folgen der Handwerksnovelle von 2004, durch die 53 bis dahin zulassungspflichtige Gewerke zulassungsfrei wurden. Die von der Deregulierung erwarteten positiven Effekte wie ein Wachstumsschub und mehr Beschäftigung seien weitgehend ausgeblieben. Stattdessen habe die Ausbildungsleistung stark nachgelassen. So sei die Zahl der in dem nicht mehr regulierten Fliesenlegerhandwerk abgelegten Gesellenprüfungen von 1.665 im Jahr 2003 auf 658 im Jahr 2010 zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum sei die Zahl der Meisterprüfungen im Fliesenlegerhandwerk von 557 auf 84 gesunken.
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