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Berlin: (hib/CHE) Arbeitsbündnisse beziehungsweise Jugendberufsagenturen sind Bezeichnungen für eine Kooperation verschiedener Träger und keine rechtlich selbständigen Institutionen. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (18/3396) auf eine Kleine Anfrage (18/3223) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar. Entsprechend verfügten diese Bündnisse auch über keinen eigenen Haushalt. Die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger sei eine gesetzliche Aufgabe, die jeweils aus eigenen Mitteln der Träger finanziert würde, heißt es in der Antwort. Aus dieser geht auch hervor, dass bundesweit 186 Arbeitsbündnisse oder Jugendberufsagenturen existieren, die sich um einen besseren Übergang von der Schule in den Beruf kümmern.
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