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Berlin: (hib/MIK) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat bislang in einem konkreten Einzelfall (Verfahren um den so genannten „Autobahnschützen“) mobile Kfz-Kennzeichenscanner eingesetzt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3581) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3288). Dabei seien die Kennzeichen der durchfahrenden Fahrzeuge, jedoch keinerlei sonstige Daten erfasst worden, heißt es weiter. Die Bundespolizei setze keine Kfz-Kennzeichenscanner ein. Inwieweit die Polizeien der Länder diese Scanner in eigener Zuständigkeit einsetzen, richte sich nach den jeweiligen landgesetzlichen Regelungen, heißt es in der Antwort.
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