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Berlin: (hib/MIK) Die Haltung der Bundesregierung hat sich gegenüber der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom seit dem Beschluss zum Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2001 nicht geändert. Dies geht aus ihrer Antwort (18/3539) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3347) hervor.
Grundlegende Richtlinien zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz seien in den letzten Jahren auf den Rechtsgrundlagen des Euratom-Vertrages beschlossen und ergänzt worden und bedürften zunächst der rechtlichen und praktischen Umsetzung, heißt es weiter. Daneben würden zu einzelnen weiteren Themen fortlaufend Verhandlungen auf EU-Ebene auf der Basis des Euratom-Vertrages geführt.
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