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Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls welche Liegenschaften in Deutschland, die sie aufgrund des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut den Streitkräften ausländischer Staaten überlassen hat, durch amerikanische oder britische Nachrichtendienste oder Nachrichtendienste anderer NATO-Länder mitgenutzt werden. Wie sie in ihrer Antwort (18/3538) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3165) schreibt, überlässt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Liegenschaften „ausschließlich der Truppe einer Vertragspartei und deren zivilem Gefolge (Artikel I des NATO-Truppenstatutes - NTS) sowie den der Truppe gleichgestellten Organisationen (Unterzeichnungsprotokoll zu Artikel I Absatz 1 Buchstabe a NTS) zur Erfüllung ihres Verteidigungsbedarfs“.
Der Bundesregierung sei ebenfalls nicht bekannt, dass für amerikanische oder britische Nachrichtendienste kabelgebundene Telekommunikationsverbindungen existieren. „Nach Kenntnis der Bundesregierung haben amerikanische oder britische Nachrichtendienste keine Richtfunkstrecken beantragt.“
Zur Frage nach Liegenschaften in Deutschland, die von Geheimdiensten der USA oder Großbritanniens genutzt werden, schreibt die Bundesregierung: „Im Rahmen der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit hat der Bundesnachrichtendienst (BND) Kenntnis, dass amerikanische und britische Nachrichtendienste Verbindungselemente in diplomatischen Einrichtungen unterhalten.“ Weitere Informationen zu dieser Frage könnten nicht beziehungsweise nicht offen mitgeteilt werden, „weil sie unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind“, schreibt die Bundesregierung.
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