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Berlin: (hib/AHE) Das im März und im Juni 2014 vereinbarte Assoziierungsabkommen zwischen EU, Europäischer Atomgemeinschaft und der Ukraine soll zu einer „nachhaltigen, gerechten, sozialen und ökologischen Entwicklung in der Ukraine beitragen“. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3693), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Abkommens durch die Bundesrepublik geschaffen werden. Wie die Bundesregierung schreibt, sei darin die schrittweise Annäherung ukrainischer Rechtsvorschriften an Rechtsvorschriften der EU vorgesehen. Mit dem Abkommen solle die Beachtung der Wertvorstellungen der EU in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine gefördert werden. „Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit sollen die Wirtschaftsentwicklung in nachhaltiger Weise anheben.“
Die Umsetzung der Kooperation mit der Ukraine im Zusammenhang mit dem vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen werde vor allem durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) der EU unterstützt. Zur Unterstützung der Nachbarländer stünden ENI-Mittel bis zu 15,4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung. Für die Ukraine seien von der EU-Kommission für den Zeitraum 2014 bis 2020 bilaterale Programme in Höhe von bis zu 1,013 Milliarden Euro geplant. Hinzu kämen ENI-Mittel für Mehrländerprogramme sowie für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Im April 2014 sei mit ENI-Mitteln eine Sondermaßnahme für die Ukraine in Höhe von bis zu 355 Millionen Euro - darunter auch umgewidmete Mittel aus dem Jahr 2013 - für den sogenannten „State Building Contract“ zur Unterstützung des Regierungshandelns sowie zur Vorbereitung und Umsetzung des Assoziierungsabkommens beschlossen worden.
Deutschland ist an den Kosten in Höhe seines Finanzierungsanteils an dem jeweiligen EU-Haushalt beteiligt, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat habe in seiner Sitzung am 19. Dezember vergangenen Jahres beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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