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Berlin: (hib/AHE) Das im Juni 2014 vereinbarte Assoziierungsabkommen zwischen EU, Europäischer Atomgemeinschaft und der Republik Moldau soll zu einer „nachhaltigen, gerechten, sozialen und ökologischen Entwicklung“ beitragen. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3695), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Abkommens durch die Bundesrepublik geschaffen werden. Wie die Bundesregierung schreibt, sei darin die schrittweise Annäherung moldauischer Rechtsvorschriften an Rechtsvorschriften der EU vorgesehen. Mit dem Abkommen solle die Beachtung der Wertvorstellungen der EU in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Republik Moldau gefördert werden. „Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit sollen die Wirtschaftsentwicklung in nachhaltiger Weise anheben.“
Die Umsetzung der Kooperation mit der Republik Moldau werde vor allem durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) der Europäischen Union unterstützt. Zur Unterstützung der Nachbarländer stünden ENI-Mittel bis zu 15,4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung. Für die Republik Moldau seien zwischen 2014 bis 2020 bilaterale Programmmittel in Höhe von 610 bis 746 Millionen Euro in den drei Schwerpunktbereichen Reform der öffentlichen Verwaltung, Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes sowie Polizeireform und Grenzmanagement geplant. Hinzu kämen ENI-Mittel für Mehrländerprogramme sowie für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
In diesem Jahr seien bilaterale Programmmittel für die Republik Moldau bis zu 101 Millionen Euro für Maßnahmen zur Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone, zur Unterstützung der Reformen im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung und im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsprogramms für Landwirtschaft (ENPARD) beschlossen worden. Weiterhin erhalte die Republik Moldau 30 Millionen Euro im Rahmen des anreizbasierten Mehrländerprogramms für Länder, die sich für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft und für Reformen einsetzen, die unter anderem der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen Unternehmen und Informationskampagnen zum Freihandelsabkommen dienen sollen.
Deutschland sei an den Kosten in Höhe seines Finanzierungsanteils an dem jeweiligen EU-Haushalt beteiligt, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat habe in seiner Sitzung am 19. Dezember vergangenen Jahres beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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