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Berlin: (hib/HLE) Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dies soll erstmals bis zum 5. Dezember dieses Jahres geschehen und danach alle vier Jahre, teilte die Bundesregierung am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie bei der Beratung des von ihr vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) mit.
Bei Energieaudits werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs schreibt, sind deutsche Unternehmen weltweit Vorreiter bei der Nutzung energieeffizienter Techniken und Lösungen, um bestehende Einsparpotenziale zu identifizieren und zu heben. „Mit der Pflicht zur Einführung von Energieaudits soll diese Entwicklung verbreitert werden“, hofft die Bundesregierung. Die Steigerung der Energieeffizienz durch den intelligenten Einsatz von Energie diene der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Sie leiste gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Die Wirtschaft wird durch die Energieaudits mit Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr belastet.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten in der Sitzung, der Zeitplan sei für die Unternehmen eng. Die Regierung sicherte auf Fragen der Koalitionsfraktionen zu, man werde einen Modus finden, um die EU-Vorgaben einzuhalten.
Kritik an den Audits kam von der Opposition. Die Fraktion Die Linke erklärte, bei den Audits würden nur Daten erhoben. Das bedeute noch lange nicht, dass die Energieeffizienzmaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt würden. Für Bündnis 90/die Grünen werden noch nicht genügend Unternehmen in die Energieaudits eingebunden.
Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die am 26. Januar 2015 stattfinden soll.
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