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Berlin: (hib/HLE) Ein für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstelltes Gutachten zu den Auswirkungen der Investitionsschutzbestimmungen im Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) soll auf keinen Fall Entscheidungsgrundlage der Bundesregierung sein. Die Fraktion Die Linke begründet diese Forderung in einem Antrag (18/3729), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, mit Interessenskonflikten des Gutachters. Dieser sei seit Dezember 2013 Mitglied der Schlichterliste des „International Centre für Settlement of Inbvestment Disputes (ICSID - List of Conciliators)“. Der Gutachter komme zu dem nach Ansicht der Fraktion wenig überraschenden Ergebnis, dass „CETA Investoren aus Kanada im Vergleich zu deutschen Investoren materiell-rechtlich nicht besser stellt. Im Gegenteil: Der durch CETA gewährte völkerrechtliche Schutz kanadischer Investoren bleibt in einigen Punkten sogar signifikant hinter dem deutschen Verfassungs- und dem Unionsrecht zurück.“ Ein weiteres Gutachten habe das Bundeswirtschaftsministerium nicht erstellen lassen, wird kritisiert. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „die Ausgewogenheit und Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Beratung sicherzustellen und keine öffentlichen Mittel für tendenziöse Gutachten zu verschwenden“.
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