Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar
Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2013 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/3708) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Post- sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ortung aktiv geschalteter Mobiltelefone oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.
Den Angaben zufolge haben die Nachrichtendienste des Bundes im Jahr 2013 insgesamt 87 Auskunftsverlangen vorgenommen, von denen 190 Personen betroffen waren, und 26 IMSI-Catcher-Einsätze mit 29 Betroffenen durchgeführt. 84 der 87 Auskunftsverlangen und alle 26 IMSI-Catcher-Einsätze entfielen laut Vorlage auf das BfV. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren seien der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen.
Im Vergleich zum Jahr 2012 habe sich die Anzahl der Maßnahmen damit um 26 erhöht, heißt es in der Unterrichtung weiter. Die Gesamtzahl der von den Maßnahmen betroffenen Personen sei von 176 im Jahr 2012 auf 219 im Berichtsjahr 2013 angestiegen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein