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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeit der Teilnahme an Gedenkveranstaltungen zum 100. Jahrestag der Massaker an den und der Vertreibungen der Armenier im Osmanischen Reich 1915 und 1916. Vertreter des Zentralrats der Armenier in Deutschland, der Deutsch-Armenischen Gesellschaft, der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland sowie der armenischen Regierung hätten die Bundesregierung über geplante Veranstaltungen im Gedenkjahr 2015 informiert und den Wunsch nach einer Teilnahme der Bundesregierung geäußert, heißt es in ihrer Antwort (18/3722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3533). Man verfolge zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch keine Planungen für eine eigene Gedenkveranstaltung.
Die Bundesregierung begrüße alle Initiativen, „die der weiteren Aufarbeitung der geschichtlichen Ereignisse von 1915/1916 dienen“ und sei der Auffassung, dass die Aufarbeitung der Massaker und Vertreibungen in erster Linie Sache der beiden betroffenen Länder Türkei und Armenien ist. „Vor diesem Hintergrund zollt die Bundesregierung sowohl der türkischen als auch der armenischen Seite Respekt für die mutigen Schritte, die sie bereits zur Normalisierung ihrer bilateralen Beziehungen unternommen haben“. Man ermutige beide Seiten regelmäßig, den laufenden Annäherungsprozess, der auch die Bildung einer Historikerkommission einschließe, beharrlich fortzusetzen.
Zur völkerrechtlichen Bewertung und zur Frage, ob es sich bei den Ereignissen um einen Völkermord gehandelt habe, verweist die Bundesregierung auf die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, die 1951 in Kraft getreten sei. „Für die Bundesrepublik Deutschland ist sie seit dem 22. Februar 1955 in Kraft. Sie gilt nicht rückwirkend.“
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