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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat sieht weiterhin großen Handlungsbedarf bei der Energieeffizienz. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/3788) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) heißt es, mit der Vorlage werde nur ein Teil der Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Insbesondere mit Blick auf private Stromverbraucher, die Energieeffizienz im Gebäudebereich und den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sieht der Bundesrat weiterhin großen Handlungsbedarf. Diese Bereiche müssten ebenfalls angegangen werden, um einem möglichen EU-Vertragsverletzungsverfahren zu begegnen.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, dass die angesprochenen Vorschriften entweder bereits durch andere Maßnahmen umgesetzt worden seien oder die Umsetzung bevorstehe. Vom Bundesrat ebenfalls geforderte Änderungen bei der Definition des Begriffs Energieaudit weist die Regierung zurück.
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