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Berlin: (hib/STO) Den Anwendungsbereich des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3772) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3645). Danach kommt das SÜG in den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes zur Anwendung, in denen „Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrade VS-Vertraulich und höher hergestellt, bearbeitet und/oder verwaltet werden“. Darüber hinaus werde das SÜG von allen öffentlichen Einrichtungen angewendet, die „als lebenswichtig festgestellt sind“, sowie im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums in Bezug auf besonders sicherheitsempfindliche Stellen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, findet das Gesetz „ebenfalls Anwendung auf eine Vielzahl von nichtöffentlichen Stellen“. Diese Stellen wirkten bei den Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben mit.
Zahlreiche dieser nichtöffentlichen Stellen seien sowohl aus Gründen des Sabotageschutzes als auch aus Gründen des Geheimschutzes dazu verpflichtet.
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