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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die Nicht-Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei der abschlagsfreien Rente ab 63. Das geht aus ihrer Antwort (18/3700) auf eine Kleine Anfrage (18/3609) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin schreibt die Regierung, es widerspräche dem Ziel der Rente ab 63, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen. Allerdings werde derzeit geprüft, „ob wegen des engen Zusammenhangs von Kindererziehung und Mutterschutz eine Änderung des geltenden Rechts angezeigt ist“. In der Antwort heißt es weiter, dass die Bundesregierung bei der sogenannten Mütterrente nicht von höheren Kosten ausgeht als bisher geplant. Auch bei der Rente ab 63 rechnet die Regierung offenbar nicht damit, dass 2015 mehr als die vorausgesagten 240.000 Menschen diese abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen werden.
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