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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Bemühungen um eine Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zu Kenntnis zu geben.
In der Petition wird gefordert, die Dokumentationspflicht der Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie bei der ambulanten Pflege auf ein nötiges Maß zu reduzieren. Zur Begründung verweisen die Petenten darauf, dass angesichts der strengen Dokumentationspflicht kaum noch Zeit für menschliche Zuwendung bleibe. Außerdem gebe die schriftliche Dokumentation der Pflegekräfte nur deren Sicht wieder, während die der Patienten ungesehen bleibe, was im Regressfall zu einer wesentlichen Benachteiligung führe.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, liegen dem BMG die Ergebnisse des von ihm finanziell geförderten Projektes „Praktische Anwendung des Strukturmodells Effizienzsteigerung der Pflegekräfte in der ambulanten und stationären Pflege“ vor. Die darin enthaltenen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen seien von allen wichtigen Verbänden der Selbstverwaltung in der Pflege ausdrücklich und einvernehmlich unterstützt und begrüßt worden. Mitte 2014 hätten der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie die Interessenvertreter der Pflegebedürftigen und der Selbsthilfe erklärt, den erforderlichen Entschluss gefasst zu haben, um die Voraussetzungen für die flächendeckende Umsetzung des Projektergebnisses zu ermöglichen.
Nach Auskunft des BMG seien nun „fachliche und konzeptionelle Vorarbeiten“ durchzuführen, damit der neue Ansatz der Pflegedokumentation „möglichst breit in der Fläche ankommt und wirksame Effekte auf Zeitersparnis und Qualität der Pflege bewirkt und belegt werden können“. Diese Arbeiten, so heißt es weiter, würden derzeit durch das Ministerium finanziell gefördert. Ziel sei es, einen Umsetzungsplan für die Implementierung und für eine Evaluationsstrategie zu erarbeiten, „der eine möglichst breite flächendeckende Einführung unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Ergebnisse des Praxistestes fachlich unterfüttert“, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.
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